Visa-Hinweise
Visa-Hinweise
F-1 Studentenvisa für ESL-Kursteilnehmer
- Benötige ich ein Studentenvisum?
- Wie erhalte ich ein Studentenvisum?
- Wie lange kann ich mit einem Studentenvisum in den USA bleiben?
- Kann ich nach Beginn des Kurses meinen Aufenthalt verlängern?
- Kann ich zum CISL wechseln, wenn ich ein I-20 einer anderen Bildungseinrichtung habe?
- Was ist die SEVIS-Gebühr?
- Wer muss die SEVIS-Gebühr bezahlen?
- Wie hoch ist die SEVIS-Gebühr?
- Wie bezahle ich die SEVIS-Gebühr?
- Kann eine andere Person die SEVIS-Gebühr für mich begleichen?
- Wann muss ich die Gebühr bezahlen? Wie weit im Voraus?
- Erhalte ich eine Quittung?
- Wird die SEVIS-Gebühr erstattet, wenn ich abgelehnt werde?
- Wenn ich die Schule wechsle, muss ich die Gebühr erneut bezahlen?
- Wer ist von der SEVIS-Gebühr befreit?
- Was ist ESTA?
- Wo erhalte ich weitere Informationen zur SEVIS-Gebühr?
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Künftige CISL-Kursteilnehmer, die keine Bürger der USA sind, benötigen grundsätzlich (1) ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt (Nichteinwanderer-Visum) oder (2) ein Einwanderer-Visum für einen permanenten Aufenthalt. Die meisten CISL-Kursteilnehmer besuchen die USA für einen vorübergehenden Aufenthalt mir einem Studentenvisum (Visa F) oder Touristenvisum (Visa B). Personen, die die USA für einen Kursbesuch in Vollzeit (ab 18 Stunden pro Woche) besuchen wollen und ein Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt benötigen, wird das Studentenvisum empfohlen. Personen, die in den USA nur einen Teilzeitkurs belegen wollen (weniger als 18 Stunden pro Woche), wird (1) ein Touristenvisum (Visa B) oder (2) die Teilnahme am Visa Waiver-Programm empfohlen. Bürger von Ländern, die am „Visa Waiver-Programm“ teilnehmen (Beachten Sie die Liste der Länder des Visa Waiver-Programms) können auf der Website https://esta.cbp.dhs.gov/esta/ die Bedingungen einsehen und einen Antrag auf visafreie Einreise in die USA stellen.
1. Personen, die einen Antrag für ein F-1 Studentenvisum stellen möchten, benötigen das „Certificate of Eligibility“ (Formular I-20), bevor ein Interviewtermin bestimmt werden kann. CISL stellt das Formular I-20 allen Kursteilnehmern zur Verfügung, die für einen Vollzeitkurs eingeschrieben sind und Folgendes erledigt haben:
- Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei CISL ein.
- Nehmen Sie die Zahlung der Studiengebühren vor.
- Senden Sie folgende Dokumente ein:
- Passkopie und
- sämtliche Dokumente, die nötig sind, um Ihre finanziellen Mittel zur Deckung aller Studien- und Lebenshaltungskosten während der Studienzeit bei CISL nachzuweisen. Diese finanziellen Mittel können auf die folgenden Arten nachgewiesen werden:
- Kopie eines aktuellen Kontoauszugs
- Erklärung eines Bürgen oder Sponsors, der die finanzielle Verantwortung übernimmt sowie ein Nachweis über die finanziellen Mittel dieses Sponsors (z. B. Kopie eines aktuellen Kontoauszugs). Der Bürge oder Sponsor kann eine Privatperson oder ein Unternehmen sein.
2. Die CISL übersendet das Formular I-20 an den Kursteilnehmer. Der Kursteilnehmer muss das I-20 mit Datum versehen und unterschreiben.
3. Der Kursteilnehmer muss die SEVIS-Gebühr bezahlen. (Informationen zur SEVIS-Gebühr weiter unten).
4. Der Kursteilnehmer muss an einer Botschaft oder einem Konsulat der USA einen Visa-Interviewtermin vereinbaren. Eine Liste der Botschaften und Konsulate finden Sie auf der folgenden Internetseite: http://usembassy.state.gov. Es ist sehr wichtig, diesen Termin so früh wie möglich zu vereinbaren.
5. Der Kursteilnehmer erhält von der Botschaft/dem Konsulat weitere Anweisungen, außerdem sind die Antragsformulare für das Visa auszufüllen und die Visagebühren zu bezahlen.
6. Der Kursteilnehmer muss das Visa-Interview absolvieren. Der Kursteilnehmer muss über folgende Dokumente verfügen:
- Reisepass (mit Gültigkeit über mindestens sechs Monate ab dem Tag der Einreise in die USA)
- Formular I-20, ausgestellt von CISL
- Kursbestätigung von CISL
- ausgefüllte Visa-Antragsformulare
- Beleg über die Zahlung der Visagebühren
- Beleg über die Zahlung der SEVIS-Gebühr
- Nachweis der finanziellen Mittel
- Wenn die Upload-Funktion im Online-Formular DS-160 fehlschlägt, muss der Kursteilnehmer Fotos gemäß den folgend aufgeführten Richtlinien mitbringen: https://travel.state.gov/content/visas/en/general/photos.html sowie
- alle weiteren Nachweise, dass der Kursteilnehmer nach Abschluss des Studiums in sein Heimatland zurückkehrt.
Es wird empfohlen, die Website Ihrer lokalen US-Botschaft auf zusätzliche Anforderungen zu überprüfen.
Wenn Sie per Studentenvisum in die USA einreisen, erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Studentenstatus. Das bedeutet, dass Sie so lange in den USA bleiben können, wie Sie ein Vollzeitstudent sind, auch wenn das F-1-Visum in Ihrem Pass während des Aufenthalts in den USA abläuft. Nach Abschluss des im Formular I-20 genannten Studiengangs können Sie sich für weitere 60 Tage in den USA aufhalten, um Ihre Abreise aus den USA vorzubereiten.
Wenn Kursteilnehmer mit einem F-1-Visum ihr Vollzeitstudium an der CISL fortsetzen möchten, müssen sie vor Ablauf des I-20 eine Verlängerung des Programms beantragen. Nach Genehmigung des Antrags stellt die Schule ein neues I-20-Formular mit den aktualisierten Studienzeiten aus. Kursteilnehmer, die eine Kursverlängerung wünschen, müssen über ein gutes Studienniveau und ausreichend finanzielle Mittel verfügen (Hinweis: die Anwesenheitsrate muss für eine Kursverlängerung bei mindestens 85 % liegen).
Kursteilnehmer mit einem F-1-Visum können eine Übertragung ihrer SEVIS-Datensätze von einer Schule auf eine andere beantragen. CISL-Bewerber mit einem I-20-Formular, das von einer anderen Schule ausgestellt wurde, müssen den CISL-Aufnahmeantrag ausfüllen und Kopien des aktuellen I-20, des Reisepasses und der Finanznachweise an CISL senden. Kontaktieren Sie dazu den Standort in San Francisco per E-Mail an sf@cisl.edu bzw. den Standort in San Diego an info@cisl.edu und bitten Sie um weitere Informationen und Voraussetzungen für die Übertragung eines I-20-Formulars.
Die Studierenden und Austauschgäste in den USA werden durch das Student Exchange Visitor Information System (SEVIS) verwaltet. Über dieses System können Schulen das Formular I-20 erstellen. Die SEVIS-Gebühr dient der Finanzierung dieses Systems. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://www.ice.gov/sevis/i901/faq2.htm.
In folgenden Fällen müssen Sie die SEVIS-Gebühr bezahlen:
- Sie haben einen Antrag für ein Visum F-1 oder F-3 gestellt und haben am oder nach dem 27. Oktober 2008 ein erstes Formular I-20 erhalten
- Sie haben die SEVIS-Gebühr vor über zwölf Monaten bezahlt, der Visumantrag wurde abgelehnt und Sie beantragen nun erneut ein Visum
- Sie haben ein Visum F-1 oder F-3 und möchten Ihren Status auf M-1, M-3 oder J-1 ändern
- Sie haben vor über fünf Monaten den Visastatus verloren und beantragen nun eine Wiedereinsetzung.
Mehr über die SEVIS-Gebühren erfahren Sie auf: http://www.ice.gov/sevis/i901/faq.htm.
Die SEVIS-Gebühr beträgt 200 USD.
Die SEVIS-Gebühr kann online auf https://www.fmjfee.com/i901fee/index.jsp über das Formular I-901 und mit einer Kreditkarte (Visa, Master Card oder American Express) bezahlt werden. Bewahren Sie unbedingt den Beleg für die Zahlung der SEVIS-Gebühr auf.
Ja. Sie selbst oder eine andere Person können die Zahlung der Gebühr erledigen. Sie können auch CISL bitten, die Gebühr in Ihrem Namen zu zahlen. Wenn Sie wünschen, dass CISL Ihre SEVIS-Gebühr bezahlt, wird CISL die 200 USD von Ihnen einziehen, nach Zahlungseingang Ihre SEVIS-Gebühr begleichen und Ihnen einen Beleg darüber zusenden.
Es empfiehlt sich, die SEVIS-Gebühr sofort zu bezahlen, sobald Sie Ihr I-20 erhalten haben, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Wenn Sie die SEVIS-Gebühr später als drei Werktage vor Ihrem Visa-Interview bezahlen, sollten Sie den SEVIS-Zahlungsnachweis zum Termin mitbringen.
Ja. Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Gebühr bezahlt haben. Bei Zahlung über das Internet können Sie sofort einen Beleg ausdrucken. Bei Zahlung mindestens drei Werktage vor dem Visa-Interview sollte die Botschaft oder das Konsulat die elektronische Gebührenzahlung selbst überprüfen können. Wir empfehlen jedoch, einen ausgedruckten Zahlungsbeleg für die SEVIS-Gebühr verfügbar zu haben.
Nein. Die SEVIS-Gebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, sie wurde versehentlich bezahlt. Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, erfolgt keine Erstattung der SEVIS-Gebühr. Wenn Sie letztendlich kein F-1-Visum beantragen, erfolgt dennoch keine Erstattung der SEVIS-Gebühr. Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten nach Ablehnung eines Visumantrags erneut ein F-1-Visum beantragen, können Sie Ihre SEVIS-Gebührenzahlung für die neue SEVIS-Nummer verwenden. Wenden Sie sich dazu unter der Telefonnummer +1-877-815-1205 an das I-901 Fee Help Desk.
Nein. Wenn Sie von mehreren Schulen angenommen werden und für die Gebührenzahlung die SEVIS-ID einer Schule benutzt haben, die Sie nicht besuchen wollen, muss die Gebühr nicht erneut bezahlt werden. Bringen Sie zum Termin in der Botschaft/im Konsulat einfach das I-20 der Schule, für die die Gebühr bezahlt wurde, das I-20 der Schule, die Sie besuchen wollen, sowie den SEVIS-Zahlungsnachweis mit.
1. ein Kursteilnehmer, der seinen Studentenstatus beibehält und ein I-20 verwendet, das vor dem 1. September 2004 ausgestellt wurde
2. ein Kursteilnehmer, dessen Studium noch nicht abgeschlossen ist und der zur Studienfortsetzung ein Visum für die Rückkehr in die USA beantragt Darunter fällt auch die Rückkehr in die USA zur Wiederaufnahme eines Kurses nach einer vorübergehenden Abwesenheit von weniger als 5 Monaten.
3. ein Kursteilnehmer, der zwischen zwei gleichwertigen Schulen wechselt
4. ein Kursteilnehmer, der eine Verlängerung des Aufenthalts beantragt, weil er zum Studienabschluss zusätzliche Zeit benötigt
5. eine Person, die nach Bezahlung der Gebühr und Ablehnung eines Studentenvisums innerhalb von 12 Monaten nach Ablehnung erneut ein Studentenvisum beantragt
6. ein Kursteilnehmer, der die Wiedereinsetzung des Studentenstatus beantragt und nicht länger als 5 Monate ohne diesen Status war
ESTA ist die Abkürzung für „Electronic System for Travel Authorization“. ESTA ist eine von den USA entwickelte Online-Anwendung, über die Reisende vor dem Besteigen eines Flugzeugs oder Schiffs mit Ziel USA überprüft werden. Seit dem 12. Januar 2009 benötigt jede Person, die im Rahmen des Visa Waiver-Programms in die USA einreist, eine gültige ESTA-Reisegenehmigung. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der ESTA-Website sowie auf der Website der Homeland Security (in Englisch).